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Die private
Krankenzusatzversicherung ist die Lösung für
gesetzlich Versicherte, die Leistungen wie
bei einer privaten Krankenversicherung in
Anspruch nehmen möchten. Durch die
anstehenden Gesundheitsreformen wird eine
private Absicherung fast unentbehrlich.
Wie finden Sie den richtigen Tarif für die
Krankenzusatzversicherung?
In unserem Vergleich erhalten Sie
umfangreiche Informationen und eine
Beitragsübersicht nach Ihren Vorgaben.
Folgende
Einschlüsse sind möglich:
Akupunktur
Dieses Heilverfahren aus der traditionellen
chinesischen Medizin hat hierzulande
inzwischen viele Anhänger gefunden. An
besonders geeigneten Punkten, so genannten
Meridianen, setzen geschulte Ärzte Nadeln.
Eine moderne Variante ist die elektrische
Stimulation dieser Akupunkturpunkte oder die
Reizung über Laserstrahlen ohne Nadeln. IdR
werden von der gesetzlichen Krankenkasse
Akupunkturbehandlungen nicht bei allen
Krankheitsbildern bezahlt.
Heilpraktiker
Alternative Naturheilverfahren. Es werden
sehr viele Kräuter etc eingesetzt.Diese
Verfahren werden idR. Von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht gezahlt (Ausnahmen sind
die Versuchsprojekte einzelner Kassen.
Heilmittel
Heilmittel sind im Gegensatz zu Hilfsmitteln
zur "Heilung" gedacht. Es handelt sich um
Leistungen wie Massagen, Bäder oder
Krankengymnastik, die u.a im Rahmen der
ärztlichen Behandlung oder ambulanten
Behandlung im Krankenhaus bzw.
Rehabilitationseinrichtung erbracht werden.
Bei Heilmitteln (Beispiel: Massagen,
Krankengymnastik, Ergotherapie) beträgt die
Zuzahlung 10% der Kosten sowie 10 Euro je
Verordnung (Rezeptblatt).
Versorgung mit Sehhilfen/Brillen
Ein Leistungsanspruch besteht seit 2004 nur
noch für Kinder und Jugendliche bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für
"stark sehbeeinträchtigte" Erwachsene. Ein
erneuter Anspruch auf Versorgung mit
Sehhilfen besteht für Kinder und
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr
vollendet haben, nur bei einer Änderung der
Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
Die Feststellung der Sehschärfe und
gegebenenfalls die Verordnung einer Brille
bleiben jedoch Teil der kassenärztlichen
Behandlung.
Auslandsrücktransport
Ein Rücktransport aus dem Ausland bei
längerer Krankheit oder nach einem Unfall
kann schnell 10.000 EUR kosten. Deshalb
sollte man immer darauf achten, daß der
Rücktransport in der Zusatzversicherung
enthalten ist.
Inlays
Von einem Inlay
spricht man immer dann, wenn die "Füllung"
außerhalb des Mundes angefertigt wird, zum
Beispiel im zahntechnischen Labor oder in
der Praxis in einem Fräsgerät. Davon zu
unterscheiden sind Zahnfüllungen, die aus
plastischem Material im Mund angefertigt
werden und anschließend aushärten. Je nach
Größe des Zahnloches und je nachdem, ob
außerdem ein Teil des Zahnrandes oder
Zahnhalses durch die Karies zerstört und mit
einer laborgefertigten Füllung "repariert"
wurde, spricht man von einem Inlay, Onlay
oder Overlay. Kosten für diese Maßnahmen
werden von der GKV nicht übernommen.
Zahnersatz
Der Eigenanteil beträgt grundsätzlich 50
Prozent der Kosten laut Heil- und
Kostenplan. Er vermindert sich um 10 Prozent
auf 40 Prozent, wenn der Versicherte in den
letzten fünf Jahren vor Beginn der
Behandlung mindestens einmal je Kalenderjahr
beim Zahnarzt war. War er das sogar die
letzten zehn Kalenderjahre, spart er weitere
fünf Prozent des Eigenanteils und zahlt nur
noch 35 Prozent.
Zahnimplantate
Dentale Implantate kann man sich als
künstliche Zahnwurzeln vorstellen, die -
schon aufgrund ihres Aussehens - von
Patienten gerne mit einem "Dübel", wie er
von Handwerkern benutzt wird, verglichen
werden. Implantate können in zahnlosen
Kieferabschnitten direkt im Kieferknochen
verankert werden. Kosten für diese Maßnahmen
werden von der GKV nicht übernommen.
Krankentagegeld
In der gesetzlichen Krankenversicherung
werden beim Angestellten in der Regel ab dem
43. Tag 70% vom Brutto-, maximal jedoch 90%
vom Nettoeinkommen abgesichert. Die daraus
resultierende Lücke kann über ein privates
Tagegeld abgesichert werden. Dabei gilt ein
so genanntes Bereicherungsverbot, d.h. Das
Einkommen im Krankheitsfall darf nicht höher
sein, als das normalerweise erzielte
Einkommen.
Selbstständige / Freiberufler wählen in der
Regel den Leistungsbeginn ab dem 14. Tag.
Die private Krankenversicherung kennt im
Gegensatz zur gesetzlichen
Krankenversicherung keine Aussteuerung.
Krankenhaustagegeld
Bei stationärer Krankenhausbehandlung ist
pro Tag eine Zuzahlung von 10 Euro zu
leisten. Die Zuzahlung ist auf längstens 28
Tage im Kalenderjahr beschränkt.
Zuzahlungen, die ein Versicherter im
laufenden Kalenderjahr wegen einer
medizinischen Rehabilitationsmaßnahme an
einen Träger der Rentenversicherung oder
wegen einer Anschlussrehabilitationsmaßnahme
an einen Träger der gesetzlichen
Krankenversicherung geleistet hat, werden
auf die Krankenhauszuzahlung angerechnet.
Diese Zuzahlung, sowie die Zusatzkosten für
Telefon, Fernseher etc können über das
Krankenhaustagegeld abgesichert werden.
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