| |
Die Riester
Rente wird mit ihren staatlich geförderten
Zulagen und Steuerbegünstigungen immer
attraktiver. Worauf Sie bei einer Riester
Rente achten sollten, welche Förderungen
Ihnen zustehen, und welche Leistungen Ihnen
die geförderte Altersvorsorge bietet,
erfahren Sie hier ausführlich.
Die nach dem
ehemaligen Bundesminister für Arbeit und
Soziales Walter Riester benannte private
Zusatzrente soll die Versorgungslücke der
gesetzlichen Rente schließen. Die zum
01.01.2002 eingeführte Riester Rente ist auf
freiwilliger Basis aufgebaut und bietet eine
verlässliche Unterstützung für Ihre
gesetzliche Rente. Mit staatlichen
Förderungen wie Zulagen und
Steuererleichterungen ist die Riester Rente
für Arbeitnehmer, Beamte, Verheiratete und
Eltern eine attraktive Altersvorsorge.
Die Vorteile einer Riester Rente:
-
Staatliche Zulagen
-
Zuschüsse für Ehepartner und Kinder
- Hohe
steuerliche Freibeträge
-
Auszahlung als lebenslange Rente möglich
- Hohe
Renditen
- Das
angesparte Riester-Vermögen wird bei
Arbeitslosigkeit nicht dem Hartz IV
angerechnet
- Die
Förderrente ist sicher vor Pfändungen
- Die
Riester Rente bietet ein hohes Maß an
Transparenz und Flexibilität
Die
Leistungen der Riester Rente
Je nach
Vertragsabschluß bestehen die Leistungen der
Förderente wie folgt aus einer:
-
Auszahlung einer Rente ein Leben lang.
-
Auszahlung einer Rente ein Leben lang
mit Garantie: Vertraglich kann man
vereinbaren, dass im Falle des Todes des
Rentenbeziehers die Rente einen gewissen
Zeitraum an die Hinterbliebenen gezahlt
wird.
-
Auszahlung einer lebenslangen Rente mit
Todesfallleistung: Einmalauszahlung des
angesparten Kapitals abzüglich der schon
ausgezahlten Leistungen bei Todesfall an
die Hinterbliebenen.
Die
auszuzahlenden Leistungen einer Riester
Rente beginnen mit Eintritt in den Ruhestand
ab 65, zeitgleich mit der Auszahlung der
gesetzlichen Rente. Leistungsauszahlung ab
60 kann beantragt werden, wenn der
Rentenbezieher bereits in den Ruhestand
eintritt und gesetzliche Rente erhält.
Allerdings verringern sich die monatlichen
Rentenleistungen, je früher man die Riester
Rente bezieht.
Vererbung des Vorsorgevermögens bei
Todesfall des Renteneinzahlers vor
Rentenbeginn an Hinterbliebene ist möglich.
Sollen die zu Lebzeiten staatlichen Zulagen
oder Steuervorteile für die Hinterbliebenen
erhalten bleiben, muss das angesparte
Vorsorgevermögen auf einen bestehenden
Riester-Rentenvertrag des Partners
überschrieben werden.
Wurden Ihre
Fragen bisher nicht beantwortet, dann
klicken sie doch auf das FAQ zur Riester
Rente. Dort finden Sie häufige Fragen und
Antworten.
|
|